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   BVerwG, 02.07.2008 - 8 C 18.07   

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https://dejure.org/2008,3776
BVerwG, 02.07.2008 - 8 C 18.07 (https://dejure.org/2008,3776)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.2008 - 8 C 18.07 (https://dejure.org/2008,3776)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 2008 - 8 C 18.07 (https://dejure.org/2008,3776)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VermG § 11b Abs. 1; EGBGB Art. 233 § 2 Abs. 3; VwVfG § 16 Abs. 3
    Behörde; Bestellung; Bestellungsbehörde; Privater; privater Dritter; maßgeblich; maßgebliche Rechtsgrundlage; Begründungselement; Vergütung; Auslagen; Vergütungsanspruch; Kostentragung; Vorfinanzierung; Risikoausfall; Analogie; Normzweck; Interessenlage; gesetzliche ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 11b Abs. 1
    Analogie; Auslagen; Begründungselement; Behörde; Bestellung; Bestellungsbehörde; Interessenlage; Kostentragung; Normzweck; Privater; Risikoausfall; Vergütung; Vergütungsanspruch; Vorfinanzierung; gesetzliche Vertreter; maßgeblich; maßgebliche Rechtsgrundlage; privater ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch des von einem Dritten bestellten gesetzlichen Vertreters auf angemessene Vergütung und Erstattung seiner Barauslagen gegen die Bestellungsbehörde; Anspruch des von einem Dritten beantragten Vertreters auf angemessene Vergütung und Erstattung gegen den die ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Behörde; Bestellung; privater Dritter; maßgebliche Rechtsgrundlage; Begründungselement; Vergütung; Auslagen; Kostentragung; Vorfinanzierung; Risikoausfall; gesetzliche Vertreter; unbekannte Eigentümer

  • Judicialis

    VermG § 11b Abs. 1; ; EGBGB Art. 233 § 2 Abs. 3; ; VwVfG § 16 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen: Vertgütungsfestsetzung für einen drittbestellten Vertreter, Keine Analogie zu Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB i.V.m. § 16 Abs. 3 VwVfG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 46
  • NJ 2008, 570
  • DVBl 2009, 260 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.04.2004 - 7 C 5.03

    Staatliche Verwaltung, Beendigung; Vermögenswert, unbekannter Eigentümer;

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2008 - 8 C 18.07
    In der Entscheidung vom 22. April 2004 (BVerwG 7 C 5.03 - Buchholz 428 § 11b VermG Nr. 1) ging es um den Ersatz der Kosten der Bestellungsbehörde vom Eigentümer, die diese dem gesetzlichen Vertreter im Voraus gezahlt hat.

    Der präsente Schuldner soll die Last der Vorfinanzierung und des Ausfallrisikos tragen und damit die Auswahl eines gesetzlichen Vertreters erleichtern (vgl. Urteil vom 22. April 2004 - BVerwG 7 C 5.03 - BVerwGE 120, 344 ).

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2008 - 8 C 18.07
    Dies würde die Grenzen einer zulässigen Analogie überschreiten, zumal der Gesetzgeber einen dahingehenden Gesetzesvorschlag des Bundesrats (BTDrucks 13/2022 S. 4, 11 und 21 f.) gerade nicht übernommen hatte (zu den verfassungsrechtlichen Schranken einer Analogie vgl. auch BVerfGE 82, 6 ).
  • BGH, 04.02.1999 - III ZR 268/97

    Voraussetzungen, Umfang und Fälligkeit des Kostenerstattungsanspruchs eines

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2008 - 8 C 18.07
    Die gesetzliche Vertretung nach § 11b Abs. 1 VermG ist der treuhänderischen Verwaltung angenähert, wie sie vom 1. Juli 1990 bis zum 31. Dezember 1992 durch die ehemals staatlichen Verwalter auszuüben war (BGH, Urteil vom 4. Februar 1999 - III ZR 268/97 - BGHZ 140, 355 ).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvL 8/07

    Abführung von Vermögensrechten nicht auffindbarer Miterben an den

    Die gesetzliche Vertretung ist der treuhänderischen Verwaltung angenähert, wie sie nach § 15 VermG bis zum 31. Dezember 1992 durch die ehemals staatlichen Verwalter auszuüben war (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Juli 2008 - BVerwG 8 C 18.07 -, NVwZ-RR 2009, S. 46 ).
  • BVerwG, 04.07.2017 - 9 C 12.16

    Abwesenheitspflegschaft; Anwaltskanzlei; Bodenordnungsverfahren;

    Der Zweck der eigenständigen Vergütungsregelung in § 119 Abs. 3 FlurbG und § 16 Abs. 3 VwVfG besteht somit darin, dem Vertreter in einem Verwaltungsverfahren einen leicht durchsetzbaren Anspruch gegen den Träger der um die Bestellung ersuchenden Behörde zu verschaffen (so zu Art. 233 § 2 Abs. 3 Satz 4 EGBGB i.V.m. § 16 Abs. 3 VwVfG auch BVerwG, Urteil vom 2. Juli 2008 - 8 C 18.07 - Buchholz 428 § 11b VermG Nr. 2 Rn. 36).
  • VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1174/06

    Bestellung eines gesetzlichen Vertreters nach § 11b VermG und Ansprüche zwischen

    Der gesetzliche Vertreter ist insoweit darauf angewiesen, seine Vergütung und die Auslagenerstattung gegenüber dem Vertretenen unmittelbar geltend zu machen (vgl. BVerwG, Urt. v. 2. Juli 2008 - 8 C 18.07 -, juris [Rn. 25 ff.], Buchholz 428 § 11b VermG Nr. 2), mithin einen Anspruch im zivilrechtlichen Innenverhältnis zu verfolgen.
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